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Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Liebe Community,

ich befinde mich in der Endphase meines Studiums und habe im Januar noch eine Prüfung (udn während des Semesters das zugehörige Fach). Allerdings wurde mir jetzt ein Angebot gemacht zum Berufseinstieg. Darf ich während meines Studiums Vollzeit arbeiten oder werde ich dann exmatrikuliert?

VG

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 06.10.2022:

Liebe Community,

ich befinde mich in der Endphase meines Studiums und habe im Januar noch eine Prüfung (udn während des Semesters das zugehörige Fach). Allerdings wurde mir jetzt ein Angebot gemacht zum Berufseinstieg. Darf ich während meines Studiums Vollzeit arbeiten oder werde ich dann exmatrikuliert?

VG

Du kannst während einem Studium machen was du willst. Von der Uni Seite ist alles kein Stress, dein AG ist der limitierende Faktor.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Achte auf die Krankenversicherung. Sobald du Vollzeit arbeitest, bist du im Auge deiner KV kein Student mehr und musst die vollen Beiträge zahlen. Das ist nicht wenig und zieht dir dementsprechend einen nicht unerheblichen Betrag vom Gehalt ab. Das solltest du mit der KV klären (schriftlich geben lassen).

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Ceterum censeo

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Sehe ich ebenfalls unproblematisch. Die Probleme an dieser Stelle drehen sich meist um die Sozialversicherung, hier mEn aber nicht einschlägig.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Es ist gesetzlich geregelt, dass man nur max. 20 Stunden / Woche als Student arbeiten darf. Sonst zieht es Konsequenzen nach sich !

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 06.10.2022:

Liebe Community,

ich befinde mich in der Endphase meines Studiums und habe im Januar noch eine Prüfung (udn während des Semesters das zugehörige Fach). Allerdings wurde mir jetzt ein Angebot gemacht zum Berufseinstieg. Darf ich während meines Studiums Vollzeit arbeiten oder werde ich dann exmatrikuliert?

VG

Das ist kein Problem. Ich bin zB Fernstudent und mache dauernd Praktika fulltime. Rein Formal ist das ja auch ein (befristeter) Arbeitsvertrag, ich zahle meine Sozialbeiträge und Lohnsteuer. Bin jedoch auch ganz normal an einer Hochschule immatrikuliert. Solltest aber Deiner Krankenkasse Bescheid sagen. LG

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 07.10.2022:

Es ist gesetzlich geregelt, dass man nur max. 20 Stunden / Woche als Student arbeiten darf. Sonst zieht es Konsequenzen nach sich !

Das ist Unsinn und wird immer wieder von irgendwelchen Ahnungslosen behauptet.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 07.10.2022:

Das ist Unsinn und wird immer wieder von irgendwelchen Ahnungslosen behauptet.

Nein, das ist kein Unsinn und den Verweis wirst du auch überall im Internet - auch auf offiziellen - Seiten finden.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 07.10.2022:

Das ist Unsinn und wird immer wieder von irgendwelchen Ahnungslosen behauptet.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Blödsinn!

Du kannst so viel arbeiten wie du möchtest, nur ab mehr als 20 Stunden Woche zahlst du

  • die vollen KK-Gebühren
  • plus Rentenversicherung
  • und Arbeitslosenversicherung.

WiWi Gast schrieb am 07.10.2022:

Es ist gesetzlich geregelt, dass man nur max. 20 Stunden / Woche als Student arbeiten darf. Sonst zieht es Konsequenzen nach sich !

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Ich arbeite aktuell auch nebenbei Vollzeit - selbe Situation wie du ;) Die einzige "Konsequenz" ist, wie bisher schon erwähnt, dass du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst und ggf. nicht mehr studentisch Krankenversichert bist

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Falsch! Die 20 Stunden sind gesetzlich geregelt, gelten aber nur für Angestelltenverhältnisse.

WiWi Gast schrieb am 07.10.2022:

Blödsinn!

Du kannst so viel arbeiten wie du möchtest, nur ab mehr als 20 Stunden Woche zahlst du

  • die vollen KK-Gebühren
  • plus Rentenversicherung
  • und Arbeitslosenversicherung.

WiWi Gast schrieb am 07.10.2022:

Es ist gesetzlich geregelt, dass man nur max. 20 Stunden / Woche als Student arbeiten darf. Sonst zieht es Konsequenzen nach sich !

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 07.10.2022:

Ich arbeite aktuell auch nebenbei Vollzeit - selbe Situation wie du ;) Die einzige "Konsequenz" ist, wie bisher schon erwähnt, dass du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst und ggf. nicht mehr studentisch Krankenversichert bist

Dann hast du eben Glück, dass das Recht in dem Fall nicht durchgesetzt wird. Das ist alles. Es gibt auch genügend Diebe, die nicht erwischt werden und trotzdem ist Diebstahl damit nicht legal.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

So ein Unsinn mal wieder! Man darf Vollzeit arbeiten und es zieht nur z. B. sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich! Die "offiziellen Seiten" belegen auch NIE etwas mit den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, weil die wahrscheinlich voneinander abschreiben. Die gesetzliche Grundlage liefere ich dir jetzt: Hochschulgesetz deines Bundeslandes! Und in meinem einschlägigen Hochschulgesetz steht davon nichts. Gründe für eine Exmatrikulation sind nur u. a., dass man sein Studium längere Zeit nicht mehr aktiv verfolgt, also z. B. über vier Semester hinweg keine Studienleistungen mehr erbringt. Also aufhören falsche Informationen zu verbreiten oder gesetzliche Grundlage nennen! Nix da mit "offizielle Seiten" und "Google". Lächerlich.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 16.10.2024:

So ein Unsinn mal wieder! Man darf Vollzeit arbeiten und es zieht nur z. B. sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich! Die "offiziellen Seiten" belegen auch NIE etwas mit den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, weil die wahrscheinlich voneinander abschreiben. Die gesetzliche Grundlage liefere ich dir jetzt: Hochschulgesetz deines Bundeslandes! Und in meinem einschlägigen Hochschulgesetz steht davon nichts. Gründe für eine Exmatrikulation sind nur u. a., dass man sein Studium längere Zeit nicht mehr aktiv verfolgt, also z. B. über vier Semester hinweg keine Studienleistungen mehr erbringt. Also aufhören falsche Informationen zu verbreiten oder gesetzliche Grundlage nennen! Nix da mit "offizielle Seiten" und "Google". Lächerlich.

Falsch von vorne bis hinten.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Man darf kein Vollzeitstudium parallel zu einem angestellten Vollzeitjobs parallel betreiben. Das Studium gilt sonst als strafrechtlich relevantes Scheinstudium. Kassiert man parallel auch noch Leistungen oder Vergünstigungen kommt Sozialbetrug hinzu. Einfach mal Scheinstudium googeln.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Wer denkt dass die Uni einen exmatrikuliert hält sich für zu wichtig, also student ist man einer von 10.000en an der Uni, Prüfungen bestehen Beiträge zahlen der Rest ist egal.

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 16.10.2024:

Falsch von vorne bis hinten.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Man darf kein Vollzeitstudium parallel zu einem angestellten Vollzeitjobs parallel betreiben. Das Studium gilt sonst als strafrechtlich relevantes Scheinstudium. Kassiert man parallel auch noch Leistungen oder Vergünstigungen kommt Sozialbetrug hinzu. Einfach mal Scheinstudium googeln.

Ein Scheinstudium ist , wenn du keine Prüfungen ablegst und nur für die Fahrkarte immatrikuliert bist, also laber kein Blödsinn. Ich hab während dem Bachelor und Master Vollzeitnah gearbeitet und hat original niemanden gejuckt.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Man darf kein Vollzeitstudium parallel zu einem angestellten Vollzeitjobs parallel betreiben. Das Studium gilt sonst als strafrechtlich relevantes Scheinstudium. Kassiert man parallel auch noch Leistungen oder Vergünstigungen kommt Sozialbetrug hinzu. Einfach mal Scheinstudium googeln.

Also Jura hast du schon mal nicht studiert. Immer wieder die gleiche falsche Behauptung aufstellen, erweckt den Eindruck, dass du gar nicht studiert hast.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Man darf kein Vollzeitstudium parallel zu einem angestellten Vollzeitjobs parallel betreiben. Das Studium gilt sonst als strafrechtlich relevantes Scheinstudium. Kassiert man parallel auch noch Leistungen oder Vergünstigungen kommt Sozialbetrug hinzu. Einfach mal Scheinstudium googeln.

Scheinstudium geht doch eher darum, dass man keine Absicht hat das Studium abzuschließen. Habe im Master 20 Stunden pro Woche gearbeitet (auf 50% reduziert von meinem Vollzeitjob nach dem Bachelor). In manchen Monaten (unabhängig von Semesterferien) habe ich auch Vollzeitjob gearbeitet und entsprechend höhere Sozialabgaben bezahlt. Habe das Studium in 4 Semester durchgezogen. Gab keine Anwesenheitspflicht und habe meist nur mit Zusammenfassungen und Unterlagen der Fachschaft gelernt. Hätte mir auch vorstellen können mehr zu arbeiten.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Man darf kein Vollzeitstudium parallel zu einem angestellten Vollzeitjobs parallel betreiben. Das Studium gilt sonst als strafrechtlich relevantes Scheinstudium. Kassiert man parallel auch noch Leistungen oder Vergünstigungen kommt Sozialbetrug hinzu. Einfach mal Scheinstudium googeln.

Wo ist die Gesetzesgrundlage?

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Wo ist die Gesetzesgrundlage?

Wie oben schon beschrieben ist das Ländersache.

Für Baden-Württemberg sagt § 60 Abs. 2 Nr. 4 LHG, dass eine Immatrikulation zu versagen ist, wenn "die Person in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht oder sonst beruflich tätig ist, es sei denn, dass sie nachweist, dass sie zeitlich die Möglichkeit hat, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen". Dies führt auch nachträglich zur Möglichkeit, exmatrikuliert zu werden (§ 62 Abs. 3 Nr. 1 LHG).

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Wie oben schon beschrieben ist das Ländersache.

Für Baden-Württemberg sagt § 60 Abs. 2 Nr. 4 LHG, dass eine Immatrikulation zu versagen ist, wenn "die Person in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht oder sonst beruflich tätig ist, es sei denn, dass sie nachweist, dass sie zeitlich die Möglichkeit hat, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen". Dies führt auch nachträglich zur Möglichkeit, exmatrikuliert zu werden (§ 62 Abs. 3 Nr. 1 LHG).

Oder kurz zusammengefasst:

  • Nein, es ist nicht erlaubt.
  • Legt man keine Prüfungsleistungen ab, ist es ein Scheinstudium
  • kassiert man Vorteile wie ein Semesterticket ist es auch noch Sozialbetrug
antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Oder kurz zusammengefasst:

  • Nein, es ist nicht erlaubt.
  • Legt man keine Prüfungsleistungen ab, ist es ein Scheinstudium
  • kassiert man Vorteile wie ein Semesterticket ist es auch noch Sozialbetrug

Oder kurz gesagt: Es ist erlaubt, SOLANGE man Prüfungen schreibt. Was labert ihr hier alle also für einen Quatsch. In jedem Debattierclub hätte man euch schon längst rausgenommen und gesagt "lasst es sein".

antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Oder kurz zusammengefasst:

  • Nein, es ist nicht erlaubt.
  • Legt man keine Prüfungsleistungen ab, ist es ein Scheinstudium
  • kassiert man Vorteile wie ein Semesterticket ist es auch noch Sozialbetrug

Deine Zusammenfassung erscheint mir etwas wirr zu sein.

  1. Es gibt 16 Landeshochschulgesetze in Deutschland und nur das LHG Baden-Württemberg kennt eine entsprechende Norm. In allen anderen 15 Bundesländern ist die Anzahl der Arbeitsstunden kein Kriterium bei der Bewertung der Immatrikulation.

  2. Es geht hierbei nicht um die Anzahl er Arbeitsstunden, sondern um die Frage ob es dem Studenten möglich ist, sein Studium überhaupt zu betreiben. Da die meisten Studiengänge keine Pflichtpräsenzveranstaltungen haben und die digitale Lehre zunimmt, ist nicht erkennbar, dass eine Vollzeittätigkeit generell ein Immatrikulationshindernis ist.

  3. Es handelt sich hierbei lediglich um ein zwingendes Immatrikulationshindernis, nicht jedoch um einen zwingenden Exmatrikulationsgrund (s. 62 Abs. 3 Nr. 1 LHG). Das Ermessen bei der Frage einer Exmatrikulation ist pflichtgemäß auszulegen. Pflichtgemäßes Ermessen kann nur zum Ergebnis führen, dass ein erfolgreicher Student nicht auf Grundlage einer Vollzeittätigkeit exmatrikuliert werden kann. Sofern man dagegen gar nicht studiert und keine Fortschritte verzeichnet, könnte man darauf eine Exmatrikulation stützen (jedoch nur in Baden Württemberg).

  4. Es gibt m. W. n. keine rechtskräftigen Verurteilungen nach § 263 StGB wegen eines Scheinstudiums. Es gibt Juristen die eine Strafbarkeit annehmen, aber die Nachweishürde ist außerordentlich hoch und sehr schwer zu erbringen. Wer tatsächlich studiert wird hier nie Probleme bekommen, auch wenn man mal 3-4 Semester keine Klausuren schreibt ohne Beurlaubung.
antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Wir haben in Deutschland über 500.000 Leute (lt. Statista sogar ca. 524k), die Ü30 sind und an Deutschen Unis eingeschrieben sind. Die wenigsten davon werden als Privatiers irgendwie zum Spaß studieren oder als "Werkstudenten" arbeiten.

PS: Arbeite selber Vollzeit und bin sogar in zwei Vollzeit-Masterstudiengängen immatrikuliert.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Oder kurz gesagt: Es ist erlaubt, SOLANGE man Prüfungen schreibt. Was labert ihr hier alle also für einen Quatsch. In jedem Debattierclub hätte man euch schon längst rausgenommen und gesagt "lasst es sein".

Falsch. Ist es nicht. Ein Vollzeitstudium und eine Vollzeitstelle schließen sich aus. Schon der Vestand müsste das sagen.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 22.10.2024:

Deine Zusammenfassung erscheint mir etwas wirr zu sein.

  1. Es gibt 16 Landeshochschulgesetze in Deutschland und nur das LHG Baden-Württemberg kennt eine entsprechende Norm. In allen anderen 15 Bundesländern ist die Anzahl der Arbeitsstunden kein Kriterium bei der Bewertung der Immatrikulation.

  2. Es geht hierbei nicht um die Anzahl er Arbeitsstunden, sondern um die Frage ob es dem Studenten möglich ist, sein Studium überhaupt zu betreiben. Da die meisten Studiengänge keine Pflichtpräsenzveranstaltungen haben und die digitale Lehre zunimmt, ist nicht erkennbar, dass eine Vollzeittätigkeit generell ein Immatrikulationshindernis ist.

  3. Es handelt sich hierbei lediglich um ein zwingendes Immatrikulationshindernis, nicht jedoch um einen zwingenden Exmatrikulationsgrund (s. 62 Abs. 3 Nr. 1 LHG). Das Ermessen bei der Frage einer Exmatrikulation ist pflichtgemäß auszulegen. Pflichtgemäßes Ermessen kann nur zum Ergebnis führen, dass ein erfolgreicher Student nicht auf Grundlage einer Vollzeittätigkeit exmatrikuliert werden kann. Sofern man dagegen gar nicht studiert und keine Fortschritte verzeichnet, könnte man darauf eine Exmatrikulation stützen (jedoch nur in Baden Württemberg).

  4. Es gibt m. W. n. keine rechtskräftigen Verurteilungen nach § 263 StGB wegen eines Scheinstudiums. Es gibt Juristen die eine Strafbarkeit annehmen, aber die Nachweishürde ist außerordentlich hoch und sehr schwer zu erbringen. Wer tatsächlich studiert wird hier nie Probleme bekommen, auch wenn man mal 3-4 Semester keine Klausuren schreibt ohne Beurlaubung.
  1. Falsch. Bitte alle Ländergesetze mal lesen. Zudem braucht es eigentlich auch kein Gesetz. Der Status als Vollzeitarbeitnehmer und Vollzeitstudent schließen sich schlicht von der rechtlichen Definition bereits aus.

  2. Das ist deine Argumentation, der Gesetzgeber sieht das aber in allen Bereichen von Sozialversicherungsrecht bis Steuerrecht anders. Natürlich kannst du als Vollzeitarbeitnehmer studieren, aber eben nicht mit dem Status als Vollzeitstudent und allen damit verbundenen Vorteilen.

  3. Nein, das ist falsch. Du redest von einer einzigen Hürde aus einem Gesetz. Es geht aber darum gar nicht. Siehe auch Nr. 2.

  4. Die Urteile gibt es, allerdings in der Regel kombiniert mit Sozialbetrug (Bafög, Semesterticket, Waisenrente) usw..
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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

Wir haben in Deutschland über 500.000 Leute (lt. Statista sogar ca. 524k), die Ü30 sind und an Deutschen Unis eingeschrieben sind. Die wenigsten davon werden als Privatiers irgendwie zum Spaß studieren oder als "Werkstudenten" arbeiten.

PS: Arbeite selber Vollzeit und bin sogar in zwei Vollzeit-Masterstudiengängen immatrikuliert.

Es ist möglich, dass man als Vollzeitarbeitnehmer an einer Uni studiert, aber eben nicht als Vollzeitstudent. Das ist rechtlich ausgeschlsosen. Kann schon sein, dass manche Betrüger das machen, aber nicht erwischt werden, heißt nicht, dass es erlaubt ist. Kann schon sein, dass sie dich auch nicht bei einem Mord erwischen oder, dass du regelmäßig dein Abendessen im Supermarkt klaust - verboten bleibt es.
P.S. Dein P.S. glaubt dir hier keiner und du weißt auch, dass es dazu Gerichtsentscheidungen gibt, die das verneinen.

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

Im Grunde genommen ist es ganz einfach und wirklich überall nachzulesen:

  • Wenn Sie Vollzeit arbeiten, können Sie nicht gleichzeitig auch Vollzeit studieren.
    Es ist gesetzlich so geregelt, dass Sie als ordentlicher Student in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten dürfen.
  • Tun Sie dies doch, verlieren Sie Ihren Studentenstatus und zählen stattdessen als Arbeitnehmer. Warum? Weil dann der Erwerb im Vordergrund steht und nicht mehr das Lernen.
  • Das bedeutet unter anderem, dass Sie volle Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen.
  • Ohne Studentenstatus muss Sie allerdings die Uni allerdings rauswerfen oder Sie aber in irgendeine andere Form (z.B. Nebenstudium, Fernstudium) schieben.
  • Kassieren Sie ohne Studenteneingenschaften Vorteile wie z.B. Bafög oder ein Semestertickt, ist das Sozialbetrug
  • Sind Sie ohne echte Studierabsicht eingeschrieben, kann das ein strafrechtlich relevantes Scheinstudium sein.
  • Bei Vollzeitstelle ist daher nur ein Teilzeitstudium, ein duales Studium, ein Fern- oder ein Abendstudium denkbar. Ein Vollzeitstudium nicht.
antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

Es ist möglich, dass man als Vollzeitarbeitnehmer an einer Uni studiert, aber eben nicht als Vollzeitstudent. Das ist rechtlich ausgeschlsosen. Kann schon sein, dass manche Betrüger das machen, aber nicht erwischt werden, heißt nicht, dass es erlaubt ist. Kann schon sein, dass sie dich auch nicht bei einem Mord erwischen oder, dass du regelmäßig dein Abendessen im Supermarkt klaust - verboten bleibt es.
P.S. Dein P.S. glaubt dir hier keiner und du weißt auch, dass es dazu Gerichtsentscheidungen gibt, die das verneinen.

Ja, wer kennt sie nicht. Diese ganzen illegalen eingeschriebenen Vollzeitstudenten an der Fernuni Hagen, die alle noch nebenbei arbeiten gehen, und zwar in Vollzeit.

antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

Ja, wer kennt sie nicht. Diese ganzen illegalen eingeschriebenen Vollzeitstudenten an der Fernuni Hagen, die alle noch nebenbei arbeiten gehen, und zwar in Vollzeit.

Du scheinst den Unterschied zwischen Vollzeitstudium und Nebenstudium nicht zu verstehen.

antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 24.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

Du scheinst den Unterschied zwischen Vollzeitstudium und Nebenstudium nicht zu verstehen.

Er versteht eher den Unterschied zwischen "vollen Studentenstatus", "Teilstudentenstatus" und "Arbeitnehmerstatus" nicht und auch nicht, wie das mit den steuerlichen, rechtlichen und sozialversicherungsmäßigen Dingen zusammenhängen könnte, aber das wurde doch nun schon mehrfach erklärt.

antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

  1. Falsch. Bitte alle Ländergesetze mal lesen. Zudem braucht es eigentlich auch kein Gesetz. Der Status als Vollzeitarbeitnehmer und Vollzeitstudent schließen sich schlicht von der rechtlichen Definition bereits aus.

  2. Das ist deine Argumentation, der Gesetzgeber sieht das aber in allen Bereichen von Sozialversicherungsrecht bis Steuerrecht anders. Natürlich kannst du als Vollzeitarbeitnehmer studieren, aber eben nicht mit dem Status als Vollzeitstudent und allen damit verbundenen Vorteilen.

  3. Nein, das ist falsch. Du redest von einer einzigen Hürde aus einem Gesetz. Es geht aber darum gar nicht. Siehe auch Nr. 2.

  4. Die Urteile gibt es, allerdings in der Regel kombiniert mit Sozialbetrug (Bafög, Semesterticket, Waisenrente) usw..

1.) Ich muss gar nicht alle Landeshochschulgesetze dazu lesen. Das Baden-Württemberg hier eine abweichende Gesetzgebung hat ist eigentlich bekannt. Alleine schon daher, weil der Art. 60 Abs. 2 Nr. 4 erst 2014 in seine jetzige Form geändert worden ist. Vorher gab es auch in Baden-Württemberg keine vergleichbare Regelung.
Ansonsten hier noch ein paar Beispiele zu anderen Hochschulgesetzen:
Art. 91 BayHIG, § 50 HG NRW, § 14 BerlHG, § 41 HmbHG

Der Status Vollzeitarbeitnehmer und Vollzeitstudenten schließen sich logischerweise auch nicht aus. Studenten organisieren Ihr Studium selber und sind i. d. R. nicht verpflichtet an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Daher können Sie ihren Beruf und Ihr Studium auch entsprechend organisieren.

Das ist übrigens an der Fernuniversität Hagen ein sehr häufiger Fall (Vollzeitstudent + Vollzeitarbeitnehmer). Die Konstellation Vollzeitstudenten und Teilzeitarbeitnehmer gibt es zwar auch, aber man sieht da sehr viele Leute die beides in Vollzeit machen. Wie auch an vielen anderen Fernhochschulen (IU, SRH, FOM)

PS: Bitte nenne doch mal die Normen mit der rechtlichen Definition des Vollzeitarbeitnehmers und des Vollzeitstudenten.

2.) Ein Student hat keine steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile, wenn er Vollzeit arbeitet. Er wird genauso behandelt wie jeder andere Arbeitnehmer. Das hindert Ihn jedoch nicht daran beides zu machen. Steuerrechtlich hat der Student eigentlich auch keine Vorteile, sondern die Eltern über den Kinderfreibetrag (§ 32 EStG, § 61 ff. EStG). Im Sozialversicherungsrecht fallen ein paar Vergünstigungen weg, wenn der Student unter 29 Jahren ist (KK), ansonsten fällt nur u.U. der Werkstudentenstatus weg. Studenten die nicht als Werkstudenten beschäftigt sind und über 29 Jahren sind, haben per se keine Vergünstigung in der Sozialversicherung. Insofern hat ein 30 Jähriger Student der nicht als Werkstudent beschäftigt wird, so oder so weder sozialversicherungs- noch steuerrechtliche Vergünstigungen.

3.) Meine Aussage ist völlig korrekt. Ein Immatrikulationshindernis und eine Exmatrikulation greifen in die freie Berufswahl ein. Dieser Eingriff ist Rechtfertigungsbedürfnis. Eine anerkannte Rechtfertigung ist es dabei, dass die begrenzten Ressourcen der Universität geschützt werden und Studienplätze vor allem an Studenten zu vergeben sind, die Ihr Studium auch absolvieren können.
Diese Rechtfertigung scheitert aber bei der Exmatrikulation eines erfolgreichen Studenten. Hier ist keine verfassungskonforme Rechtfertigung erkennbar, dass Ermessen anders auszuüben als von mir beschrieben.

4.) Bitte nenne doch diese Urteile mit Aktenzeichen. Mir sind Sie nicht bekannt. Der Staatsanwaltschaft Regensburg im übrigen auch nicht:
"Oberstaatsanwalt Ziegler ist kein Fall bekannt, in dem ein Scheinstudent strafrechtlich wegen Betrugs belangt wurde."
https://www.mittelbayerische.de/archiv/1/sie-studieren-nur-auf-dem-papier-11374622

Es gibt im übrigen gar keinen Sozialbetrug, sondern nur den "normalen" Betrug nach § 263 StGB.

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Ceterum censeo

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

  1. Falsch. Bitte alle Ländergesetze mal lesen. Zudem braucht es eigentlich auch kein Gesetz. Der Status als Vollzeitarbeitnehmer und Vollzeitstudent schließen sich schlicht von der rechtlichen Definition bereits aus.

Hilf mir als fortgeschrittenem Laien einmal bitte weiter: Wo finde ich die Legaldefinitionen für "Vollzeitarbeitnehmer" und "Vollzeitstudent"?
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 24.10.2024:

Du scheinst den Unterschied zwischen Vollzeitstudium und Nebenstudium nicht zu verstehen.

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Fernuni und Uni. Die Fernuni Hagen muss sich an die gleichen Gesetze halten wie die Präsenzunis in NRW. "Nebenstudium" gibt es nicht. Leute, die z.B. an der Fernuni Jura studieren müssen in der vorlesungsfreien Zeit ihre Praktika absolvieren, die sich nach den einheitlichen Semesterplänen des Landes NRW richten. Da hat man keine Auswahl. Ob du an der Fernuni als Vollzeitstudent eingeschrieben bist oder in Bochum oder Köln, ist aus der Sicht sämtlicher Gesetzgebung genau das Gleiche. In der Hinsicht gibt es auch kein "Nebenstudium", "Abendstudium" oder den ganzen Quatsch, der hier verbreitet wird. NRW-HG unterscheidet nur nach Vollzeit (Regelfall) und Teilzeit (siehe §62a). Alles andere interessiert keinen Menschen und ist nur für Sozialversicherung relevant.

Ich weiß schon was ihr macht. Ihr gebt bei Google "dürfen Studenten Vollzeitarbeiten" ein und dann kommen erstmal 5 Artikel oder so, wo drin steht "Nein, sonst verlieren sie ihren Studentenstatus". Der Verlust des Studentenstatus ist aber nicht die Immatrikulation, sondern, das ist, wie bestimmt 10 andere hier geschrieben haben, nur für die Sozialversicherung relevant, weil man sein Gehalt dann wie jeder andere Arbeitnehmer versteuern muss. Das ist in manchen Konstellationen z.B. bei 20-25h sogar sinnvoller, anstatt als Werki zu arbeiten, weil man bei ca. 1100 EUR Brutto-Gehalt selbst nur ca. 100€ Sozialbeiträge in Summe zahlt, da den Rest der AG übernimmt, da ist dann die studentische Krankenversicherung teurer.

Kurz gesagt: Ihr versteht alle nicht was ihr gelesen habt, ihr versteht nicht, was Studentenstatus bedeutet und ihr versteht auch sonst die ganze Thematik nicht.

Ohne Studentenstatus muss Sie allerdings die Uni allerdings rauswerfen oder Sie aber in irgendeine andere Form (z.B. Nebenstudium, Fernstudium) schieben.

Das ist eben genau der Blödsinn, der verbreitet wird. Studentenstatus ist NUR für die Sozialversicherung relevant, nicht für die Uni selbst. Du behauptest hier irgend einen Quatsch ohne Nachweis. Bitte finde mir eine Prüfungsordnung, wirklich nur eine (!) PO oder im Hochschulgesetz, dass sagt, wer seinen Studentenstatus verliert, dass er exmatrikuliert wird.

Der Witz an der Sache ist ja nämlich, dass die Unis SELBER so etwas wie einen Studentenstatus nicht DEFINIEREN und auch nicht HABEN! Studentenstatus ist eine Definition seitens der Sozialversicherungsträger. Wie oft soll man das eigentlich hier im Forum noch wiederholen.

Hier mal für alle klipp und klapp von der Finanzverwaltung NRW:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/hinweise-fuer-studentinnen-und-studenten

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WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

Im Grunde genommen ist es ganz einfach und wirklich überall nachzulesen:

  • Wenn Sie Vollzeit arbeiten, können Sie nicht gleichzeitig auch Vollzeit studieren.
    Es ist gesetzlich so geregelt, dass Sie als ordentlicher Student in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten dürfen.
  • Tun Sie dies doch, verlieren Sie Ihren Studentenstatus und zählen stattdessen als Arbeitnehmer. Warum? Weil dann der Erwerb im Vordergrund steht und nicht mehr das Lernen.
  • Das bedeutet unter anderem, dass Sie volle Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen.
  • Ohne Studentenstatus muss Sie allerdings die Uni allerdings rauswerfen oder Sie aber in irgendeine andere Form (z.B. Nebenstudium, Fernstudium) schieben.
  • Kassieren Sie ohne Studenteneingenschaften Vorteile wie z.B. Bafög oder ein Semestertickt, ist das Sozialbetrug
  • Sind Sie ohne echte Studierabsicht eingeschrieben, kann das ein strafrechtlich relevantes Scheinstudium sein.
  • Bei Vollzeitstelle ist daher nur ein Teilzeitstudium, ein duales Studium, ein Fern- oder ein Abendstudium denkbar. Ein Vollzeitstudium nicht.

Wie kommt man auf so einen hanebüchenen Unsinn.
Die einzige Konsequenz von einer Arbeit >20h/Woche ist Sozialversicherungspflicht. Man verliert nicht seinen Studentenstatus. Strafrechtlich relevant ist das auch nicht. Wie kommt man auf so einen seltsamen Unsinn?

antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 24.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 23.10.2024:

Wie kommt man auf so einen hanebüchenen Unsinn.
Die einzige Konsequenz von einer Arbeit >20h/Woche ist Sozialversicherungspflicht. Man verliert nicht seinen Studentenstatus. Strafrechtlich relevant ist das auch nicht. Wie kommt man auf so einen seltsamen Unsinn?

In Gerichtsurteilen, Gesetzen, auf Uniseiten oder auch in jedem beliebigen Ergebnis, wenn man eine Suchmaschine im Internet bedienen kann.

antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 24.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 24.10.2024:

In Gerichtsurteilen, Gesetzen, auf Uniseiten oder auch in jedem beliebigen Ergebnis, wenn man eine Suchmaschine im Internet bedienen kann.

Genau da kommt man eben nicht auf so einen Quatsch. Aber ist ja nichts neues, dass Leute ohne Belege einfach behaupten, sie wären irgendwo verfügbar und man müsse nur suchen anstatt wirklich Belege vorzulegen, was ja doch wirklich einfach sein sollte, wenn sie ja so "beliebig" verfügbar wären

antworten
WiWi Gast

Darf man Vollzeit arbeiten während eines studiums?

WiWi Gast schrieb am 24.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 24.10.2024:

In Gerichtsurteilen, Gesetzen, auf Uniseiten oder auch in jedem beliebigen Ergebnis, wenn man eine Suchmaschine im Internet bedienen kann.

Ja, weil du nicht verstehst was der Studentenstatus ist. Studentenstatus ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht. Der Uni selbst ist es völlig egal ob du Studentenstatus hast oder nicht. Also für die ganz, ganz schwer von Begrifflinge: Schau dir an, was der Studentenstatus ist. Nur weil man den Studentenstatus verliert (aus sicher der Sozialversicherung), wird man nicht exmatrikuliert (Uni). Das, was in den Suchmaschinen auftaucht, zeigt mir, dass du zwar lesen kannst, aber du nicht verstehst, was da steht.

Also Gegenfrage: Nenn mir einen BELEG dafür, dass man exmatrikuliert wird, wenn man seinen Studentenstatus verliert. Das wird man nämlich nicht. In keinem Bundesland.

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